Halb voll oder halb leer – in jedem Fall ist Luft nach oben.
Mit unserer aktuellen Kampagne „Das schönste Versprechen“ setzen wir uns deshalb dafür ein, Deutschland dazu zu bewegen, sein Versprechen einzuhalten, 0,7 Prozent seines Bruttonationaleinkommens (BNE) in Offizielle Entwicklungshilfe (Official Development Aid – ODA) zu investieren. Zur Bekämpfung extremer Armut, Hunger und vermeidbarer Krankheiten und in Bildungszugang für alle Kinder weltweit. Dass Deutschland es ernstmeint mit diesem Versprechen, kann es bei der Aufstellung des diesjährigen Bundeshaushalts zeigen. Dafür setzen wir uns bei der Bundesregierung und im Parlament ein.
Das Ende der politischen Sommerpause ist für uns ein guter Anlass Bilanz zu ziehen, wo wir im Haushaltsprozess stehen.
In diesem Jahr haben wir es mit dem Sonderfall zu tun, dass die neue Bundesregierung erst einmal den Bundeshaushalt 2018 aufstellen musste, der durch die Wahl im letzten Jahr und die historisch lang andauernden Koalitionsverhandlungen nicht verabschiedet werden konnte. Den 2018er Bundeshaushalt hat der Bundesrat im Juli angenommen. Jetzt, wo die Abgeordneten aus ihren Wahlkreisen wieder nach Berlin zurückkehren, muss der Haushalt für das kommende Jahr 2019 diskutiert und verabschiedet werden.
Aber der Reihe nach: wie finden wir, was bisher gelaufen ist?
Erst einmal freuen wir uns, dass es für das Entwicklungsministerium (BMZ) einen deutlichen Zuwachs gegeben hat, denn obwohl das BMZ nicht das einzige Ministerium ist, dass deutsche ODA verwaltet, ist es doch das Ministerium, das die deutsche Zusammenarbeit mit den Partnerländern zur Erreichung der Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) maßgeblich verantwortet. Deshalb halten wir es für ein gutes Signal, dass es für diese wichtige Aufgabe mehr Geld gibt. Es erhält 2018 9,441 Milliarden Euro, also 900 Millionen Euro zusätzlich im Vergleich zu 2017.
Super! Heißt das, die deutsche ODA-Quote steigt?
Leider nein. Zur Erinnerung: Deutschland hat sich dazu verpflichtet, 0,7 Prozent des BNE in ODA zu investieren. Im Moment sieht es eher so aus, als würden wir uns wieder von diesem Ziel entfernen. Das liegt daran, dass Deutschland die Kosten für bestimmte Versorgungsleistungen für Asylsuchende in ihrem ersten Jahr in Deutschland als ODA anrechnen kann – das macht zwar keinen Sinn, weil es nicht zu Entwicklung in Deutschlands Partnerländern beiträgt, aber so sind die Regeln der OECD.
Im Jahr 2015 sind bekanntermaßen ungewöhnlich viele Asylsuchende nach Deutschland gekommen. Vor allem durch diese einmalig anrechenbaren Kosten schnellte die deutsche ODA Quote 2016 in die Höhe und erreichte erstmalig 0,7 Prozent. Seitdem sinken diese sogenannten inländischen Flüchtlingskosten wieder, weil die Anzahl ankommender Asylsuchender wieder auf das Niveau vor 2015 gesunken ist und die Ämter nun langsam mit der Bearbeitung aller Anträge nachgekommen sind. Die 2016er Quote war also leider ein Strohfeuer und hat nicht dazu geführt, dass Deutschland deutlich mehr in Entwicklung vor Ort investiert hat.
Das heißt, es steht unterm Strich heute mehr Geld für Entwicklungszusammenarbeit in den deutschen Partnerländern zur Verfügung als 2016, aber noch lange nicht so viel, wie es Deutschland immer wieder zugesagt hat – und die Quote sieht schlechter aus. Wie hoch sie für 2018 sein wird, werden wir erst im nächsten Jahr wissen, wenn die Bundesregierung alle Zahlungen im Nachhinein an die OECD berichtet. Schätzungen zufolge wird sie in 2018 auf ca. 0,58 und 2019 auf 0,54 Prozent sinken.
Hält die Bundesregierung den Koalitionsvertrag ein?
Aktuell sieht es nicht danach aus. Erstens bewegt sich die Regierung anders als im Vertrag festgehalten, vom 0,7 Prozent Ziel weg. Zweitens steht im Koalitionsvertrag, dass die Mittel für ODA und Verteidigung im Verhältnis 1:1 steigen sollen. Leider basierend auf den Planungen vom Frühjahr 2017, dem 51. Finanzplan. Die dort bereits vorgesehenen massiven Erhöhungen des Verteidigungsetats (BMVg) sind somit leider nicht Teil der 1:1 Rechnung.
Schaut man sich nun lediglich die neu geplanten Erhöhungen für das Auswärtige Amt (AA) und das BMZ (die beiden Ministerien, die den größten Teil der ODA auf Bundesebene kanalisieren) an und vergleicht diese mit den neu geplanten Erhöhungen für das BMVg, dann fällt einem auf, dass für das BMVg satte 6,2 Milliarden Euro bis 2021 zusätzlich eingestellt sind, für AA und BMZ zusammen allerdings „nur“ 2,9 Milliarden Euro. Das heißt, dass die Bundesregierung in 2020 und 2021 noch so einiges nachbessern muss, um ihrem selbstgesteckten Ziel gerecht zu werden.
Gibt es mehr Geld für Bildung?
Wir haben uns in der ersten Jahreshälfte ganz besonders für mehr deutsche Investitionen in die Bildungssysteme der ärmsten Länder der Welt eingesetzt. Vor allem für die Stärkung der Grund- und Sekundarbildung. Denn hier tut die Bundesregierung unserer Meinung nach bisher viel zu wenig – und mal ehrlich: wie soll jemand von Angeboten zur Berufsausbildung oder Hochschulzugang profitieren, wenn er oder sie vorher keine Grundbildung erhalten hat?
Wir freuen uns deshalb sehr, dass das Parlament hier nachgebessert und den deutschen Beitrag an die Globale Bildungspartnerschaft (GPE) von 9 auf 18 Millionen Euro verdoppelt hat. Das ist immer noch ziemlich weit von den 100 Million Euro pro Jahr entfernt, die wir als fairen deutschen Beitrag fordern, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Bundestagabgeordneten, also hauptsächlich die Mitglieder des Haushaltsausschusses, müssen sich in den kommenden Wochen eine Meinung über den Haushalt 2019 bilden. Sie können in Absprache mit ihren Fachkolleg*innen Änderungen am Entwurf der Bundesregierung beschließen. Wir werden deshalb weiter daran arbeiten, dass Deutschland seine Versprechen einhält. Dabei werden wir einen genauen Blick auf die Ausgaben für Gesundheit werfen – denn wie soll jemand lernen und arbeiten, wenn er oder sie nicht gesund ist?
Außerdem werden wir die „Fluchtursachenbekämpfung“ im Auge behalten. Es ist natürlich erst einmal nichts Verwerfliches daran, Perspektiven für Menschen zu schaffen, sodass niemand zur Flucht gezwungen ist. Aber wir sehen durchaus die Gefahr, dass durch dieses neue Mantra mehr und mehr Geld dort investiert wird, wo man irreguläre Migration nach Deutschland verhindern will, anstatt dort, wo das Geld am dringendsten gebraucht wird, oder am wirksamsten investiert werden kann.
Deutsche Entwicklungszusammenarbeit muss der Bekämpfung extremer Armut dienen und nicht der deutschen Migrationspolitik – dafür ist das Innenministerium zuständig.
Wenn ihr euch ebenfalls dafür stark machen wollt, dass Deutschland sein Versprechen für das Ende extremer Armut einhält, könnt ihr hier unsere Petition an Finanzminister Scholz, Entwicklungsminister Müller und die Mitglieder des deutschen Bundestages unterstützen.