Entwicklungszusammenarbeit im neuen Koalitionsvertrag – eine erste Analyse

Weniger als einen Monat nach den Bundestagswahlen stellte die zukünftige schwarz-gelbe Regierung am Samstag ihren Koalitionsvertrag der Öffentlichkeit vor. Mit diesem werden die Grundlinien der Regierungsarbeit der kommenden Legislaturperiode skizziert. Der Abschnitt 8, zum Abschluss des 124-Seiten-Dokuments, beschäftigt sich mit der Entwicklungspolitik.

Die Millennium-Entwicklungsziele werden im Koalitionsvertrag als das zentrale Ziel deutscher Entwicklungspolitik betrachtet. Die internationalen Verpflichtungen zur Entwicklungsfinanzierung werden bekräftigt, dass 0,7 %-Ziel wird jedoch ohne Zeitbezug genannt. Die im Koalitionsvertrag zugesicherte bedarfsgerechte Gestaltung der Entwicklungszusammenarbeit in den Bereichen biologische Vielfalt sowie Bekämpfung von Klimawandel und Hunger werden substantielle finanzielle ODA-Erhöhungen notwendig machen.

Die Stärkung der Eigenverantwortung der Entwicklungsländer wird als „zentrales Bestimmungselement“ bezeichnet. Die Bedeutung von Koordinierung im nationalen wie internationalen Rahmen wird breit aufgegriffen. Auch die Steigerung der Effizienz und der Wirksamkeit tauchen an mehreren Stellen auf.

ONE nahm gegenüber den Medien am Sonntag folgendermaßen Stellung: „Die kommende Regierung schafft mit ihrem Vertrag Hoffnung für die Ärmsten dieser Welt. Aus Hoffnung muss nun Aktion im Kampf gegen extreme Armut werden. Ein wesentlicher Schritt ist dabei, dass 2010 Deutschland seine Zusagen einhält, wenn die Fußball-WM in Afrika stattfindet.“ ONE begrüßte zudem, dass die Koalition insbesondere auch die Kohärenz, die Effizienz und die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit ausbauen will und dabei auch auf die Prinzipien der Pariser Erklärung von 2005 Bezug nimmt. Hierzu steht allerdings in möglichem Widerspruch, dass sich die Koalitionäre auf ein Verhältnis multilateraler und bilateraler Entwicklungszusammenarbeit im Verhältnis von einem Drittel zu zwei Dritteln festlegen. ONE hierzu: „Deutschland ist zu Recht stolz auf seinen multilateralen Stil in den internationalen Beziehungen. Dies sollte auch für die Entwicklungszusammenarbeit gelten. Es kann nicht darum gehen, deutsche oder internationale Programme in einem willkürlichen Verhältnis zu finanzieren. Man muss die Programme finanzieren, die den Ärmsten dieser Welt am effektivsten und schnellsten helfen.”

Update

Eine ausführliche Analyse des Koalitionsvertrags, in wieweit die Inhalte des Artikel ONE aufgenommen worden sind findet Ihr hier.

–Tobias Kahler —

Weiterführender Link:
Wieviel Artikel ONE ist im Koalitionsvertrag?
Des Koalitionsvertrag zur Entwicklungspolitik

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