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Covid-19-Schuldenerleichterungen: Was muss als nächstes passieren?

Die Kosten der COVID-19-Pandemie werden gewaltig sein. Nach Schätzungen benötigt allein Afrika 100 bis 200 Milliarden US-Dollar, um die Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen. In Ländern mit höherem Einkommen haben die Regierungen Billionen von Konjunkturpaketen geschnürt. Aber die Mehrheit der Entwicklungsländer hat nicht das Geld, um die Folgen dieser Pandemie finanziell zu bewältigen. 

Der Schuldenerlass ist eines der schnellsten und wirksamsten Mittel, um Geld in den Haushalten der Entwicklungsländer freizumachen. Sie müssen dann einen Teil ihrer Schulden für einen bestimmten Zeitraum nicht zurückzahlen – und können die eingesparten finanziellen Mittel an anderer Stelle einsetzen. Die jüngste Vereinbarung der G20, die Schuldenrückzahlungen für die ärmsten Länder für den Rest des Jahres 2020 auszusetzen, wird einige dringend benötigte Mittel freisetzen. Aber das reicht nicht aus. 

Die G20-Vereinbarung betrifft nur bilaterale Schulden, also Darlehen anderer Regierungen wie zum Beispiel Deutschlands, die etwa die Hälfte des gesamten Schuldendienstes für diese Länder ausmachen. Schulden bei multilateralen Institutionen und private Schulden bei Anleihegläubigern und Geschäftsbanken machen weitere 24 Milliarden US-Dollar aus. 

Die Befreiung des restlichen Schuldendienstes ist von entscheidender Bedeutung, um den Regierungen die größtmögliche Flexibilität zu gewähren und um sicherzustellen, dass die durch bilateralen Schuldenerleichterungen eingesparten Gelder nicht zur Finanzierung von Schuldenzahlungen an multilaterale oder private Gläubiger verwendet werden. Kein Land sollte während dieser Pandemie vor die unmögliche Wahl gestellt werden, Leben zu retten oder Schuldenrückzahlungen zu leisten. 

Schuldendienstzahlungen durch Länder der G20-Initiative zur Aussetzung des Schuldendienstes.

Analyse von ONE Campaign auf Basis der Datengrundlage der Weltbank.

So müssen die Schuldenerleichterungen ausgeweitet werden, um mehr Finanzmittel für die Länder freizusetzen, die sie am dringendsten benötigen: 

Das Schuldenmoratorium muss bis 2021 verlängert werden und alle afrikanischen Länder abdecken 

Das aktuelle G20-Abkommen deckt nur die verbleibenden acht Monate des Jahres 2020 ab. Es ist aber klar, dass wir nicht so schnell zur Normalität zurückkehren können. 

Das Schuldenmoratorium muss daher auf das gesamte Jahr 2021 ausgeweitet werden, um den Entwicklungsländern mehr Sicherheit und Planbarkeit bei der Verwendung der freiwerdenden Mittel zu geben. Für die 73 Länder, die unter das aktuelle G20-Abkommen* fallen, bedeutet dies zusätzliche 22 Milliarden US-Dollar, die im Rahmen der bilateralen Schuldenaussetzung für 2021 für die Krise zur Verfügung stehen. 

Die Krise trifft alle Länder – unabhängig von ihrem Einkommensniveau. Kein einziges Land hatte mit so einem Schock geplant. Daher sollte sich die Solidarität, wie von afrikanischen Staats- und Regierungschefs gefordert, auf alle Länder Afrikas erstrecken, die sich in Schwierigkeiten befinden. Diese Ausweitung des bilateralen Schuldenmoratoriums auf ganz Afrika würde zusätzliche 7,6 Milliarden US-Dollar im Jahr 2020 und mindestens 6 Milliarden US-Dollar im Jahr 2021 freisetzen. 

Multilaterale Gläubiger müssen der G20-Initiative beitreten 

Die G20 forderten auch multilaterale Kreditgeber auf, ein vergleichbares Schuldenmoratorium zu gewähren. Die gesamten multilateralen Schulden der für Schuldenerleichterungen in Frage kommenden Länder belaufen sich 2020 auf 12 Milliarden US-Dollar. Von etwa einem Drittel ist die Weltbank die GläubigerinEntwicklungsländern müssen nach derzeitigem Plan 2021 mindestens 13 Milliarden US-Dollar an multilaterale Gläubiger zurückzahlenBei einer Ausweitung auf alle afrikanischen Länder würden diese Länder insgesamt etwa 6,5 Milliarden US-Dollar im Jahr 2020 und 5,8 Milliarden US-Dollar im Jahr 2021 selbst nutzen können, statt Schulden zurückzuzahlen. 

Bisher hat nur der IWF über seinen Catastrophe Containment and Relief Trust Fund (CCRT) einen sechsmonatigen Schuldenerlass für die 25 ärmsten Länder in Höhe von etwa 214 Millionen US-Dollar genehmigt. Dies ist zu begrüßen. Nun muss auch die Weltbank einen vergleichbaren Entschuldungsfonds einrichten. 

Multilaterale Organisationen zögern, sich an einem Schuldenmoratorium zu beteiligen, da sie Bedenken hinsichtlich ihres Cash-Flows und ihrer Kreditwürdigkeit haben. Kurzfristig befürchtet die Weltbank, dass sie ohne Gelder aus der Schuldentilgung nicht in der Lage wäre, neue Kredite und Zuschüsse vorzeitig zu vergeben. Langfristig ist die Bank darüber besorgt, wie sich eine Aussetzung auf ihr Kreditrating und damit auf ihre Fähigkeit auswirken könnte, Geld auf den Märkten zu den niedrigsten verfügbaren Zinssätzen zu leihen und dieses Geld an Entwicklungsländer weiter zu verleihen. Die Rating-Agentur Fitch hat bereits eine Warnung vor einer Aussetzung ohne Entschädigung durch die Aktionäre ausgesprochen. 

Aber: Keiner dieser Bedenken ist unüberwindbar. Die realistischste Option – zur Beruhigung der Rating-Agenturen und zur Gewährleistung eines gesunden Cash-Flows – wäre, dass die Anteilseigner der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie der International Development Association (also deren Mitgliedsstaaten abhängig von der Höhe der Einlagezahlungen) Zahlungen an multilaterale Entwicklungsbanken aufstocken, um die Aussetzung der Schuldenzahlungen zu kompensieren. Zu diesem Zweck könnte die Weltbank einen CCRT-ähnlichen Fonds einrichten, der durch die Hilfe der Geberländer kapitalisiert würde. 

Private Gläubiger müssen nachziehen 

Die privaten Gläubiger müssen nachziehen und sich ebenfalls beteiligen. 2020 müssen die ärmsten Länder mindestens 12 Milliarden US-Dollar an private Gläubiger zurückzahlen. Weitere 13 Milliarden US-Dollar werden von anderen afrikanischen Ländern geschuldet, die nicht in das G20-Abkommen einbezogen sind. Und die Zinszahlungen für private Schulden sind oft viel höher als für öffentliche Schulden. 

Afrikanische Finanzexperten haben einen vielversprechenden Vorschlag für eine Zweckgesellschaft für Afrika vorgelegt, die private Schulden gegen neue konzessionäre Kredite tauschen könnte. Die Zweckgesellschaft muss von einer multilateralen Entwicklungsbank oder Zentralbank verwaltet und teilweise von Gebern kapitalisiert werden. Experten des Centre for Policy Research, einem Think Tank, schlugen vor, dass der IWF oder die Weltbank eine Zentrale Kreditfazilität einrichten solle. Jeder dieser Vorschläge muss von offiziellen Gläubigern unterstützt und von privaten Gläubigern genehmigt werden. 

Bei jeder freiwilligen Initiative könnten sich einige private Gläubiger der Stimme enthalten und es stattdessen vorziehen, Länder zu verfolgen, die einen Staatsbankrott erleiden. Um sicherzustellen, dass Geierfonds säumige Länder nicht verklagen und ihre Vermögenswerte beschlagnahmen können, müsste man sich um Gesetzesänderungen in den wichtigsten Gerichtsbarkeiten bemühen, in denen Schuldverträge vereinbart werden – in erster Linie in den USA und in Großbritannien. 

Was kommt danach? 

Ein Schuldenmoratorium ist ein wichtiger erster Schritt, aber angesichts des Ausmaßes der Krise schiebt er das Problem nur auf die lange Bank. Letztlich bedarf es eines sorgfältig gesteuerten Prozesses zur Umschuldung oder zum Erlass nicht tragfähiger Schulden für Länder, deren Wirtschaft sich nicht schnell erholt. Auch wenn nicht alle Länder einen Schuldenerlass brauchen oder wollen (da dies unweigerlich ihren Zugang zu Krediten in der Zukunft beeinträchtigen wird), muss es dennoch einen umfassenderen und faireren Prozess zur Ermittlung des Umschuldungsbedarfs geben, der nicht für jedes Land unterschiedlich ist. 

Dies sollte Hand in Hand gehen mit der Sicherstellung, dass die Mittel für den Schuldenerlass transparent für die Nothilfe und den sozialen Sektor ausgegeben werden. Das Aussetzungsabkommen der G20 verlangt von den Ländern, dem IWF darüber Bericht zu erstatten, wie sie diese Mittel ausgeben. Es sollte für alle durch Umschuldung oder Schuldenerlass zur Verfügung gestellten Mittel wiederholt werden und die Zivilgesellschaft in die Überwachung und Verfolgung dieser Mittel einbeziehen. 

* Die G20-Schuldenaussetzung umfasste alle IDA-fähigen Länder (76 Länder) sowie Angola. Allerdings sind nur Länder berechtigt, die keine Zahlungsrückstände gegenüber der Weltbank und dem IWF haben, was Syrien, Sudan, Eritrea und Simbabwe ausschließt. 

 

 

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