Wirksamkeit und Qualität von Entwicklungszusammenarbeit

Im März 2005 unterzeichneten 150 Geber, multilaterale Organisationen und Entwicklungsländer die Pariser Erklärung zur Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Ziel war es, die Qualität von EZ zu verbessern und zu überwachen. Die Unterzeichner einigten sich darauf, den Fortschritt anhand spezieller Qualitätskennziffern zu verfolgen – zum überwiegenden Teil mit einem Endtermin von 2010.
Das OECD-Gutachten zur Pariser Erklärung enthielt darüber hinaus drei Empfehlungen an die internationale Politik, um die Erhöhung der Wirksamkeit der EZ zu beschleunigen:
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VERBESSERUNG DER LÄNDERSYSTEME ZUR ABWICKLUNG DER ENTWICKLUNGSFINANZIERUNG

Zur Erhöhung der Wirksamkeit sowie zur besseren Koordination mit den landeseigenen Entwicklungsstrategien muss die Verwaltung der Entwicklungsmittel und der landeseigenen Steuermittel unter Rückgriff auf dieselben Systeme des öffentlichen Finanz- und Ausgabenmanagements des jeweiligen Partnerlandes erfolgen. Zudem sollten sowohl Geber als auch Empfänger an der Verbesserung diese Systeme arbeiten.

VERBESSERUNG DER RECHENSCHAFTSPFLICHT

Die Regierungen der Empfängerländer müssen gezwungen werden, gegenüber ihren Parlamenten und Bürgern hinsichtlich der Verwendung von ODA und von Eigenmitteln Rechenschaft abzulegen. Darüber hinaus müssen Geber und Partnerländer verpflichtet werden, über ihre Zusagen zur Verbesserung der Qualität von EZ Rechenschaft abzulegen.

HARMONISIERUNG DER BEREITSTELLUNGS- UND ÜBERWACHUNGSSYSTEME ZUR SENKUNG DES KOORDINATIONSAUFWANDES


Der Transfer von Entwicklungsmitteln von den Gebern in die Empfängerländer ist häufig mit hohen Transaktionskosten verbunden – in Form verlorener Zeit und verlorenen Geldes für Geber und Partnerland. Werden die Mittel unter Rückgriff auf landeseigene Systeme bereitgestellt, kann dies zur Minderung dieser Transaktionskosten und zur Erhöhung der Wirksamkeit beitragen.

Mitte 2005 einigten sich die G8-Staaten in Gleneagles unter Bezugnahme auf die Pariser Erklärung darauf, „alle in der Pariser Erklärung zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit gemachten Verpflichtungen umzusetzen und deren Umsetzung zu überwachen. Dies umfasst die Verstärkung der Anstrengungen zur Lieferaufbindung, sowie die zeitnahe und vorhersagbare und nach Möglichkeit über Systeme im Partnerland erfolgende Bereitstellung der Mittel“.

Im September 2008, auf dem 3. Forum zur Wirksamkeit der EZ in Accra, wurde geprüft, wie weit die Umsetzung der Grundsätze der Pariser Erklärung bisher gediehen war. Man kam zu dem Schluss, dass der Fortschritt trotz erheblicher Verbesserungen (insbesondere seitens der Regierungen der Empfängerländer) insgesamt zu wünschen übrig lässt und die Umsetzung der Ziele bis 2010 verstärkte Anstrengungen erfordert. Die Teilnehmer des Forums waren sich einig, dass dies von Geber- und Partnerländern gleichermaßen „energischer und mit größerem Einfallsreichtum unter verstärkter Zusammenarbeit“ vorangetrieben werden müsse. Mit der Accra Agenda for Action (AAA) einigten sich die Unterzeichner auf eine Reihe von Reformen zur Umsetzung der in der Pariser Erklärung vereinbarten politischen Ziele. Die AAA stellt jedoch keine Verpflichtung dar, sondern fordert lediglich dazu auf, Pläne für diese Reformen zu erarbeiten.

2008 und 2009 entwickelten mehrere G8-Geber – darunter Kanada, Deutschland, Italien und Großbritannien – Aktionspläne zur Umsetzung der in Accra gemachten Zusagen. Viele dieser Pläne werden in diesem Jahr aktualisiert und ausgeweitet. Frankreich, Japan und die USA arbeiten entweder noch an solchen Aktionsplänen oder ergänzen ihre strategischen Rahmenpläne um diese Wirksamkeitsrichtlinien.

Diese Pläne enthalten zwar terminlich verbindliche Ziele, es liegen jedoch wenig Daten vor, anhand derer sich der Fortschritt im vergangenen Jahr ermitteln ließe. Anfang 2010 stellte der DAC Selbsteinschätzungen von 23 DAC-Mitgliedern und Beobachtern zusammen, um den Stand bei der Umsetzung der Accra-Zusagen zu ermitteln. Diese Berichte boten einige Einblicke, der tatsächliche Umfang der Maßnahmen der Mitglieder wird jedoch erst im nächsten Jahr dokumentiert, wenn das DAC Working Committee on Aid Effectiveness die offiziellen Ergebnisse der Untersuchung vorlegt. Folglich enthält der diesjährige DATA Bericht die Ergebnisse aus der DAC-Umfrage von 2008. Darüber hinaus enthält er deutliche Trends sowie neue Analysen, die vom Capacity Building Project (CBP) bei Debt Relief International zusammengestellt wurden. Das DAC Working Committee on Aid Effectiveness wird eine weitere Umfrage zum bisherigen Fortschritt durchführen. Aus den Ergebnissen wird hervorgehen, in welchem Maß die Geber die hinsichtlich der Wirksamkeit bis 2010 gesteckten Ziele erreichen werden. Die Ergebnisse werden jedoch nicht vor 2011 vorliegen.

Unter Berücksichtigung dessen konzentriert sich der vorliegende Bericht auf fünf Reformbereiche, die in der Accra Agenda for Action genannt sind:

TRANSPARENZ UND BERICHTERSTATTUNG

Neue Daten für 2009/10 legen nahe, dass die Geber nur geringe Fortschritte bei der Dokumentierung der ODA in den Haushalten der Empfänger erzielten. Großbritannien – als führendes Land in dieser Kategorie – zeigte eine deutliche Verbesserung. Die USA hingegen, die bei diesem Indikator im Rückstand liegt, rutschte noch weiter ab.

VORHERSAGBARKEIT

Im vergangenen Jahr ging bei allen G8-Staaten der Anteil der Zusagen, die im geplanten Jahr zur Ausschüttung kamen, zurück. Am stärksten betraf dies Kanada und die USA. Andererseits wiesen nahezu alle Geber Verbesserungen im Bereich der mehrjährigen Zusagen auf, insbesondere Frankreich und Großbritannien. Der DAC merkt weiterhin an, dass hinsichtlich der Verbesserung der zeitnahen Veröffentlichung von Daten zur EZ noch viel zu tun bleibt. Erst wenn dies erreicht ist, sind die Regierungen der Empfängerländer in der Lage, effizienter Ausgaben vorzusehen und zu planen. Mehrere Geber erklärten, dass sie diesem Problem durch Unterstützung der IATI bereits Rechnung tragen. Von den G8-Ländern unterstützen gegenwärtig nur Deutschland und Großbritannien die Organisation.

RÜCKGRIFF AUF LANDESEIGENE SYSTEME DER PARTNERLÄNDER

Aus neuen Daten geht hervor, dass die Dauer von Beschaffungsvorgängen nur geringfügig gesunken ist: Drei G7-Staaten konnten die Dauer leicht verkürzen, bei vier weiteren wuchs sie. Laut einer DAC-Untersuchung sind die Geber weiterhin bemüht, landeseigene Systeme zu nutzen. Dies erfolgt jedoch auf der Basis sehr unterschiedlicher Ausgangspositionen. Großbritannien erklärt beispielsweise, das Accra-Ziel, 50 % der staatlichen EZ über landeseigene Systeme zu leiten, bereits erfüllt zu haben. Andere untersuchen jedoch noch, welche Hindernisse es gibt, oder geben Anweisungen zur Verbesserung der Situation heraus.

LIEFERAUFBINDUNG UND BESCHAFFUNG ÜBER LOKALE AUSSCHREIBUNGEN

Eine aktuelle DAC-Analyse zu den Entwicklungen im Bereich gebundener Hilfe kam zu vielversprechenden Ergebnissen: 2008 waren 81 % der ODA ungebunden. Kanada, Frankreich, Deutschland und Großbritannien haben ihre ODA vollständig oder nahezu vollständig von der Bindung befreit (oder planten dies fest). In den USA und Japan ist in dieser Frage weniger Fortschritt zu verzeichnen. Zudem interpretiert man dort die Accra-Verpflichtung anders. Italien ist das letzte G7-Land, bei dem noch ein großer Teil der ODA gebunden ist. Pläne zur Änderung dieser Situation gibt es nicht. Eine unabhängige Einschätzung warnte zudem, dass DAC-Geber zwar beträchtliche Fortschritte bei der Lieferaufbindung vorzuweisen hätten, dies aber „bei einigen bisher nur auf dem Papier, also in rechtlichem oder regulierendem Sinn erfolgt ist“.

VERHÄLTNIS VON DARLEHEN UND ZUSCHÜSSEN

G7-Länder lassen sich hinsichtlich des Rückgriffs auf Zuschüsse oder Darlehen für Sub-Sahara-Afrika offensichtlich in drei Kategorien unterteilen: Kanada und die USA gewähren praktisch 100 % ihrer ODA in Form von Zuschüssen. Deutschland und Großbritannien gewähren den Großteil der EZ-Mittel in Form von Zuschüssen – um die 94 % in 2008. Frankreich, Italien und Japan hingegen gewähren einen größeren Anteil ihrer ODA in Form von Darlehen.