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Das Afrika-Konzept der Bundesregierung – Kurzanalyse

Die Bundesregierung hat unter Federführung des Auswärtigen Amtes am 15. Juni 2011 ein ressortübergreifendes Konzept für den afrikanischen Kontinent vorgestellt. Dass es nun ein regierungsweites Afrikakonzept gibt, das die Potenziale und Chancen des Kontinents hervorhebt, ist zu begrüßen. ONE analysiert zentrale Passagen des Papiers mit dem Fazit: Rechenschaftspflicht und Verbindlichkeit sind die Schlüssel zu Vertrauen und Erfolg.

Nachvollziehbare Umsetzung

Zu Recht streicht das Afrikakonzept heraus, dass afrikanische Länder sich verstärkt zu Rechenschaftspflicht und Verantwortung bekennen müssen. Damit die Bundesregierung dies glaubwürdig verlangen kann, ist es wichtig, dass sie selber verbindlich erklärt, welche konkreten Schritte sie auf der Basis des vorgelegten Konzeptes unternehmen wird. Nachdem es lange gedauert hat dieses Konzept vorzulegen, sollten die richtigen Ansätze des Konzeptes nicht gleich wieder in der Schublade verschwinden.

Unser Vorschlag: Das Konzept führt sechs Bereiche oder Instrumente auf, mit denen die Bundesregierung agiert und benennt für alle Bereiche „Initiativen der Zukunft". Es wäre wünschenswert, wenn zu jedem der sechs Bereiche ein Prozess in Form eines Dialogs mit NGOs, Privatsektor, Medien und Wissenschaft angestoßen würde. Dies würde das Konzept mit Leben füllen. Zudem sollte es nach einem Jahr einen Bericht zum Stand der Umsetzung geben. Nur so kann beurteilt werden, ob sich die Bundesregierung an den eigenen Zielen misst.

Rechenschaftspflicht und Verbindlichkeit

Zuverlässige Zusammenarbeit basiert auf wechselseitigem Vertrauen. Dieses Vertrauen entsteht auf der Basis gemeinsam formulierter Ziele und nachvollziehbarer Umsetzung. Hier kann die Bundesregierung künftig noch kohärenter agieren, wenn folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Beispiel Rohstoffsektor

Zwar nennt das Afrikakonzept richtigerweise Transparenz bei den Erlösen aus Rohstoffen als Voraussetzung dafür, dass der Reichtum Afrikas seiner Bevölkerung zugutekommt (S.43). Es definiert aber nicht, wie dies geschehen soll. Deutschlands europäische Partner Großbritannien und Frankreich wie auch die EU Kommission verlangen inzwischen verbindliche Offenlegungspflichten für Unternehmen des Rohstoffsektors. Das Afrikakonzept springt hier zu kurz und Deutschland verpasst die Chance, sich in dieser schlüssigen und vergleichsweise leicht umzusetzenden Frage eindeutig zu positionieren. Bundeskanzlerin Angela Merkel kann dies nun auf Ihrer Afrikareise Mitte Juli insbesondere anlässlich ihrer Besuche in Angola und Nigeria nachholen.

Beispiel Entwicklungsfinanzierung

Das so genannte 0,7-Prozent-Ziel wird als Ziel der Bundesregierung bis 2015 bekräftigt (S.47), gleichzeitig fehlen bislang aber die Haushaltsmittel um diesen Anspruch zu untermauern. Positiv kann man die verbindliche und konkrete Zielmarke hervorheben, dass Deutschland bis zum Jahr 2015 mindestens 30 Millionen Menschen in Sub-Sahara-Afrika den Zugang zu Wasser und Sanitärversorgung ermöglichen will (S.54). Diese Ausrichtung an konkreten Resultaten ist begrüßenswert und sollte sich in Zukunft auch in weiteren Sektoren finden.

Die Bundesregierung war treibende Kraft hinter der im Jahr 2010 erfolgten Anerkennung des Menschenrechts auf Trinkwasser und Sanitärversorgung in der Generalversammlung und im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen.

Positiv ist auch die Bekräftigung der Bundesregierung, dass 50 Prozent der regionalen Mittel für Entwicklungsfinanzierung Afrika zukommen sollen (S.47). Dies wird zu steigenden Auszahlungen für den Kontinent führen, die zuletzt eher stagnierten. ONE fordert allerdings, dass 50 Prozent der Zuwächse im Bereich Entwicklungsfinanzierung in die Sub-Sahara-Region fließen sollten. Diese Region ist am deutlichsten von der Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele entfernt.

Ausrichtung Außenwirtschaft

Das Konzept betont eine stärkere Verzahnung von Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit, auch um die die Absatzchancen deutscher Unternehmen zu erhöhen (S.31). Außenwirtschaftsförderung ist legitim, wenn win-win-Situationen erreicht werden. Wenn durch Handel, Investitionen und wirtschaftliche Entwicklung der Wohlstand afrikanischer Länder wächst, können diese langfristig von externer Unterstützung unabhängig werden. Dazu muss jedoch sichergestellt sein, dass die Außenwirtschaftsförderung nicht dem übergeordneten Interesse der Armutsbekämpfung zuwiderläuft.

Die bisherige Subventionspolitik der Europäischen Union im Bereich der Landwirtschaft hat dem Investitionsklima und der Entwicklung intakter Märkte in dem für afrikanische Länder zentralen Agrarsektor bisher massiv geschadet. Das Afrikakonzept der Bundesregierung nennt das erhebliche Potenzial afrikanischer Landwirtschaft (S.31). Die Bundesregierung spricht sich zudem für die Abschaffung aller handelsverzerrenden Agrarexportsubventionen im Rahmen der WTO-Verhandlungen aus. Die strukturellen Hemmnisse, denen sich der Kontinent auch aufgrund deutscher und europäischer Agrarpolitik nach wie vor ausgesetzt sieht, werden damit jedoch bestenfalls mittelfristig adressiert. Insgesamt sollten die von Deutschland unterstützen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU (EPAs) stärker die Forderungen afrikanischer Länder und Produzenten aufnehmen, die befürchten, dass die erforderliche Öffnung der heimischen Märkte in vielen Fällen zum Schaden einheimischer Produzenten und Wertschöpfungsketten erfolgt. Außerdem sollte die EU sich in ihren Verhandlungen an bestehenden regionalen Handelszonen orientieren, um diese zu stärken statt mit selbst definierten Ländergruppen zu verhandeln. Hier unterminiert das Vorgehen der EU afrikanische Handelsinitiativen.

Das Afrika-Konzept der Bundesregierung finden Sie hier.

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