Deutschland und Gute Regierungsführung

Deutschland hat 2007 während seiner G8-Präsidentschaft ein besonderes Augenmerk auf die Stärkung der Eigenverantwortung afrikanischer Länder gelegt. Dadurch signalisierte die Bundesregierung, dass Entwicklungszusammenarbeit mit den Bemühungen Korruption zu bekämpfen und die Regierungsführung in den Partnerländern zu stärken Hand in Hand gehen muss.

Auf dem Gipfel in Heiligendamm gab es Fortschritte bei der Unterstützung des African Peer Review Mechanism (APRM). Dies ist ein Mechanismus mittels dessen sich Mitgliedsländer der Afrikanischen Union gegenseitig in Fragen der verantwortlichen Regierungsführung beurteilen. Ghana beispielsweise hat als Resultat aus dem APRM-Prozess mehrere Reformen umgesetzt, darunter eine Kommission für Gerechte Entlohnung, und eine Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern.

Außerdem hat Deutschland 2007 die Initiative zur Verbesserung der Transparenz in der Rohstoffindustrie (Extractive Industries Transparency Initiative - EITI) in bemerkenswerter Weise unterstützt.

Auf anderen Gebieten allerdings hat die Bundesregierung wenig zur Bekämpfung der Korruption und der Stärkung Guter Regierungsführung beigetragen. Durch die folgenden drei Maßnahmen kann die Bilanz wesentlich verbessert werden:

  • Deutschland sollte das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) ratifizieren. Von den 140 Unterzeichnerstaaten haben 131 Staaten es bereits ratifiziert. Deutschland befindet sich hier in einer Außenseiterposition, die der deutschen Rolle bei globalen Anti-Korruptionsbemühungen schadet.
  • Deutschland sollte den African Peer Review Mechanism (APRM) über die für 2008/2009 versprochenen €4 Mio. hinaus sowohl politisch als auch durch Ausbau der Kapazitäten des APRM begleiten.
  • Nur 46 Prozent der deutschen Hilfe spiegeln sich in den nationalen Haushalten der Empfängerländer wider. Deutschland sollte Zuwendungen an die Partnerländer der dortigen Öffentlichkeit in noch größerem Maß in einer Form zugänglich machen, die aussagekräftig und nachprüfbar ist.

 

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